Rechtstipps

Die neue Familiengesellschaft

Die Frage

Ein Vater in fortgeschrittenem Alter hat zwei Kinder. Sein Vermögen beläuft sich auf rd. 240.000.000 €. Es besteht im Wesentlichen aus Geld, Gold, GmbH-Anteilen, Aktien und Obligationen. Er möchte es auf eine Familiengesellschaft übertragen, an der seine Kinder beteiligt sind. Seine Berater haben ihm gesagt, dass erhebliche Schenkungsteuer anfällt, wenn er die Familiengesellschaft als GmbH oder als GmbH & Co KG führt. Seitdem beschäftigt ihn die Frage, ob es auch anders geht.

Die Antwort

Der Vater erwirbt eine in besonderer Weise gestaltete Gesellschaft des europäischen Rechtsraums, an der er und seine Kinder beteiligt sind. Auf sie überträgt er sein Vermögen. Das kostet ihn keine Steuer. Auch die Gesellschaft und die Kinder werden nicht  besteuert. 

Eine gute Wahl

Es ist das gerichtlich anerkannte Recht eines Vaters, sein Vermögen in eine von ihm gewählte Gesellschaft einzubringen, an der seine Kinder beteiligt sind, ohne dass dabei Steuern anfallen. Das ist kein Gestaltungsmissbrauch, wenn die Gesellschaft auf Dauer angelegt ist. Aber eine Mindestdauer gibt es dafür nicht. Passt die Gesellschaft irgendwann nicht mehr, kann das übertragene Vermögen ohne Steuern ausgekehrt werden.


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