Rechtstipps
Hier finden Sie einige Rechtstipps.
Die neue Familiengesellschaft
Vielfach wollen Familien ihr Vermögen in einer Gesellschaft halten und verwalten. Der Übergang des Vermögens aus der privaten Hand kann jedoch hohe Steuern auslösen. Sie lassen sich vermeiden, wenn das Familienvermögen auf eine in besonderer Weise gestaltete Gesellschaft des europäischen Rechtsraums übertragen wird, an der die Kinder beteiligt sind.
Weiter lesenErbschaftsteuer sparen mit der erbrechtlichen Auflage
Die erbrechtliche Auflage ist ein zu Unrecht weitgehend unbekanntes Wesen. Denn sie ermöglicht lukrative Erbschaftsteuergestaltungen. Küssen wir also Dornröschen wach.
Weiter lesenSchenkung eines vermieteten Mehrfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt
Die Schenkung eines vermieteten Mehrfamilienhauses - oder auch eines Geschäftsgrundstücks - kann steuerlich optimiert werden, indem sich der Schenker den lebenslangen Nießbrauch an dem Grundstück vorbehält.
Weiter lesenVerfassungskonforme Ertragsbewertung von Grundstücken
Im Ertragswertverfahren der §§ 184 ff BewG wird die Einkommensteuer auf die Vermietungseinkünfte nicht berücksichtigt. Das führt zu überhöhten Werten und zur Erhebung von Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer auf den Barwert der Einkommensteuer, der im Ertragswert enthalten ist. Der Fehler muss korrigiert werden, indem die Einkommensteuer typisierend mit 30 % vom Reinertrag abgezogen wird.
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