Rechtstipps

Hier finden Sie einige Rechtstipps.

Die neue Familiengesellschaft

Vielfach wollen Familien ihr Vermögen in einer Gesellschaft halten und verwalten. Der Übergang des Vermögens aus der privaten Hand kann jedoch hohe Steuern auslösen. Sie lassen sich vermeiden, wenn das Familienvermögen auf eine in besonderer Weise gestaltete Gesellschaft des europäischen Rechtsraums übertragen wird, an der die Kinder beteiligt sind.

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Erbschaftsteuer sparen mit der erbrechtlichen Auflage

Die erbrechtliche Auflage ist ein zu Unrecht weitgehend unbekanntes Wesen. Denn sie ermöglicht lukrative Erbschaftsteuergestaltungen. Küssen wir also Dornröschen wach.

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Schenkung eines vermieteten Mehrfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt

Die Schenkung eines vermieteten Mehrfamilienhauses - oder auch eines Geschäftsgrundstücks - kann steuerlich optimiert werden, indem sich der Schenker den lebenslangen Nießbrauch an dem Grundstück vorbehält.

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Verfassungskonforme Ertragsbewertung von Grundstücken

Im Ertragswertverfahren der §§ 184 ff BewG wird die Einkommensteuer auf die Vermietungseinkünfte nicht berücksichtigt. Das führt zu überhöhten Werten und zur Erhebung von Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer auf den Barwert der Einkommensteuer, der im Ertragswert enthalten ist. Der Fehler muss korrigiert werden, indem die Einkommensteuer typisierend mit 30 % vom Reinertrag abgezogen wird.

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